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Satzung des Heimatvereins "Oderaue Genschmar" e. V.

§ 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Oderaue Genschmar" und sein Vereinsgebiet umfasst die Gemarkung Genschmar und nach dem Gemeindezusammenschluss von Bleyen und Genschmar die Gemarkungen Genschmar und Bleyen.
2. Der Verein hat seinen Sitz in 15328 Bleyen-Genschmar, OT Genschmar
und ist im Vereinsregister eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12.

§ 2 - Zweck des Vereins

1. Der Verein dient dem Zwecke der gesellschaftlichen, kulturellen und geschichtlichen Entwicklung im Vereinsgebiet.
Durch das Vereinsleben besonders gefördert werden:
- kulturelle Höhepunkte
- die Weiterführung der Ortschronik
- die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- die Unterstützung der Seniorentätigkeit
- die Unterstützung von Initiativgruppen im Sinne des
Vereinszweckes.
2. Im Interesse der Förderung arbeitet der Verein mit allen Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und allen am Vereinsleben interessierten Gewerbetreibenden eng zusammen.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus Mitteln des Vereins an Mitglieder sind ausgeschlossen.
6. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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